Stand: 18. September 2026
Diese deutsche Fassung ist massgebend. Die englische Fassung ist eine Übersetzung.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Nutzung unserer Website unter bimover.ch und ihren Subdomains sowie die Nutzung unserer Software.
Unsere Software gliedert sich in zwei Gruppen, und vieles im Folgenden gilt nur für eine davon:
- Bezahlprodukte: Software, die gegen Bezahlung lizenziert wird, derzeit Cloya, Locus und Filum. Es sind professionelle Werkzeuge für die Architektur-, Ingenieur- und Baubranche.
- Gratis-Apps: Software, die wir kostenlos veröffentlichen, derzeit Cuolma, eine Tourenplanungs-App für die Schweizer Berge. Eine Gratis-App kostet nichts, verlangt kein Konto, wird nicht verkauft und gehört nicht zu unserem professionellen Angebot. Cuolma hat keinen Bezug zum Geschäft mit Architektur, Ingenieurwesen und Bau rund um Cloya, Locus und Filum.
«Produkte» bezeichnet beide Gruppen zusammen.
Wo die eigenen Texte jeder App stehen
Jede App hat ihre eigene Datenschutzseite, weil jede App ihre eigenen Ausnahmen hat. Diese AGB regeln den Vertrag; die Seite der App regelt, was die App mit Daten tut. Wo sich eine App-Seite und ein allgemeiner Text unterschiedlich lesen lassen, geht die App-Seite für diese App vor: Sie ist der speziellere Text und derjenige, der für sie geschrieben wurde.
| App | Datenschutz | Lizenz | Ziffern hier, die diese App betreffen |
|---|---|---|---|
| Cloya | Datenschutz Cloya | diese AGB; die Standard-EULA von Apple für die Apple-Versionen | 3.3 |
| Locus | Datenschutz Locus | diese AGB und die Locus-Lizenzbedingungen, eine Lizenz je Bauprojekt | 4.1, 6 |
| Filum | Datenschutz Filum | diese AGB; die Standard-EULA von Apple für den Download aus dem App Store | 3.3, 5.1, 8.1, 8.2, 11.1 |
| Cuolma | Datenschutz Cuolma | die Standard-EULA von Apple | 3.2, 3.3 |
| Vadum | Datenschutz Vadum | die Standard-EULA von Apple | 3.2, 3.3 |
Die letzte Spalte gibt es, damit niemand einen Vertrag von vorne bis hinten lesen muss, um die vier Absätze zu finden, die ihn betreffen. Alles, was dort nicht aufgeführt ist, gilt für alle Produkte gleichermassen.
Filum ist ein Bezahlprodukt, auch wenn die App selbst nichts kostet. Sie laden Filum kostenlos aus einem App-Store herunter. Die App zeigt keinen Preis und enthält keinen Kauf. Was Sie bezahlen, ist die Lizenz, und die kaufen Sie auf bimover.ch. Ein kostenloser Download macht Filum nicht zu einer Gratis-App, und die Regeln für Gratis-Apps in Ziffer 3.2 gelten nicht dafür. Aus diesem Grund steht Filum nicht in der Tabelle der Gratis-Apps in Ziffer 3.2, obwohl sein Download nichts kostet.
Herunterladen kann Filum jeder. Wir lizenzieren es nur an Geschäftskunden, wie in Ziffer 1.1 dargelegt.
Anbieter und Vertragspartei:
bimover GmbH
Hammer 19
5000 Aarau
Schweiz
UID: CHE-132.862.302
Geschäftsführer: Michael Huber
E-Mail: support@bimover.ch
Indem Sie ein Konto eröffnen, ein Abo abschliessen oder ein Produkt nutzen, stimmen Sie diesen AGB zu.
1.1 An wen sich unser Angebot richtet
Bezahlprodukte richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständigerwerbende, öffentliche Stellen und andere Organisationen, die in beruflicher Eigenschaft handeln (B2B). Sie richten sich nicht an Konsumenten.
Gratis-Apps darf jeder nutzen, auch Konsumenten. Nutzt ein Konsument eine Gratis-App, gilt zwingendes schweizerisches Konsumentenrecht, und es geht diesen AGB vor, wo immer die beiden voneinander abweichen. Das betrifft insbesondere die Inhaltskontrolle nach Art. 8 UWG (Ziffer 11) und den gesetzlichen Gerichtsstand des Konsumenten (Ziffer 13).
Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für online geschlossene Verträge. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR erfasst Verträge an der Haustür und am Telefon; unsere Verträge werden auf unserer Website geschlossen und fallen daher nicht darunter.
1.2 Nutzung der Website
Sie dürfen die Website für rechtmässige Zwecke nutzen, unter anderem, um sich über unsere Produkte zu informieren, ein Abo abzuschliessen und den Support zu kontaktieren. Sie dürfen die Website nicht missbrauchen, ihren technischen Betrieb nicht stören, keinen unbefugten Zugriff versuchen und keine unangemessene technische Last durch automatisierte Verfahren erzeugen.
2. Vertrag, Konto und Aktivierung
Sie schliessen Abos auf bimover.ch ab. Der Vertrag über ein Abo kommt direkt mit der bimover GmbH zustande; wir sind Verkäufer und stellen die Rechnung aus.
Gratis-Apps verlangen weder einen Vertrag dieser Art noch ein Konto noch eine Zahlung; für sie gilt Ziffer 3.2. Der Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen verlangt ein bimover-Konto. Mit diesem Konto melden Sie sich bei den Produkten an (mit Apple oder Microsoft). Die Aktivierung erfolgt automatisch, sobald die Zahlung bestätigt ist. Wir versenden keine Lizenzschlüssel.
Filum-Lizenzen werden auf dieser Website gekauft, nie in der App. Sie melden sich bei Filum mit Microsoft an, und dieselbe Anmeldung holt die Mails, die Filum archiviert, und verbindet zugleich Ihr bimover-Konto. Haben Sie Ihr bimover-Konto mit «Mit Apple anmelden» eröffnet, verknüpfen Sie die beiden vor dem ersten Lauf einmal in Ihrem bimover-Konto. Lässt Ihre Organisation fremde Anwendungen nur nach Freigabe zu, gibt die Person, die bei Ihnen Microsoft verwaltet, Filum einmal frei; die App zeigt den Link dafür, wenn eine Anmeldung aus diesem Grund scheitert.
Gehört Ihr bimover-Konto zu einer Organisation, hält diese Organisation die Filum-Lizenzen und erhält die Rechnung, und die von ihren Mitgliedern archivierten Postfächer zählen zusammen.
Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Anmeldedaten vertraulich zu halten, und für die Nutzung Ihres Kontos. Umfasst ein Abo mehrere Nutzer, sind Sie dafür verantwortlich, dass jeder Nutzer diese AGB einhält.
3. Produkte und Abostufen
Cloya wird als Abo pro Nutzer angeboten, in Stufen (derzeit Free, Stratus, Cumulus, Alto und Cirrus). Jede Stufe umfasst einen festgelegten Funktionsumfang; der aktuelle Umfang und die Preise stehen auf unserer Preisseite und im Cloya-Handbuch. Die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen, die jemand anderes hostet, ist kostenlos und verlangt keine bezahlte Stufe.
Nimbus Pass ist eine einmalige, befristete Freischaltung (12 Stunden) des Umfangs der höchsten Stufe. Er ist kein Abo und verlängert sich nicht.
Locus wird pro Bauprojekt lizenziert und direkt in CHF abgerechnet, in drei Preisklassen nach der Bausumme des Projekts (Small, Medium, Large), wie vom Kunden angegeben. Für Studierende gibt es eine vergünstigte Lizenz. Lizenzen sind Einmalkäufe und verlängern sich nicht.
Filum archiviert Projektmails in einen Ordner auf einem Speicher Ihrer Wahl, zum Beispiel auf Ihrem eigenen NAS. Es wird pro archiviertem Postfach und pro Jahr lizenziert. Massgebend ist das Postfach, aus dem archiviert wurde, nicht die Person, die einen Lauf startet. Ein Lauf sammelt die einsortierten Projektmails mehrerer Personen ein, und dasselbe Postfach zählt einmal pro Büro und Jahr, auch wenn es in mehreren Projekten vorkommt. Der Satz ist gestaffelt wie ein Steuertarif, sodass jeder Satz nur für die Postfächer in seinem eigenen Bereich gilt, und pro Jahr gilt ein Mindestbetrag. Die aktuellen Sätze und der Mindestbetrag stehen auf der Produktseite von Filum. Der Support ist im Satz inbegriffen; Ziffer 9 sagt, was das bedeutet und was nicht.
Eine Filum-Lizenz ist ein Abo. Sie kaufen sie im Voraus, für eine Anzahl Postfächer und für ein Jahr. Das Jahr beginnt am Tag des Kaufs, nicht am 1. Januar, und die Lizenz verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht vor Ablauf des laufenden Jahres beenden. Bei jeder Verlängerung zahlen Sie den dann geltenden Satz für die Postfächer, aus denen Sie archivieren. Ziffer 5.1 regelt die Einzelheiten.
Ein Lauf braucht eine gültige Lizenz. Das Lesen eines Archivs nicht. Bereits geschriebene Archive bleiben auf Ihrem eigenen Speicher. Wir haben keine Kopie davon, wir haben keinen Zugriff darauf, und wir sperren sie nicht. Ziffer 8.1 hält das als Recht fest.
Das Beispielprojekt braucht keine Lizenz. Filum bringt ein Beispielprojekt mit erfundenen Mails mit, damit Sie das Ergebnis sehen, bevor Sie sich anmelden. Es braucht kein bimover-Konto, keine Lizenz und keinen Zugriff auf Ihre Postfächer.
3.1 Änderungen an Funktionen
Wir entwickeln die Produkte laufend weiter. Wir können einzelne Funktionen hinzufügen, ändern oder einstellen, insbesondere aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, technischen oder produktbezogenen Gründen. Schränkt eine Änderung den Umfang einer bezahlten Stufe oder Lizenz wesentlich ein, informieren wir betroffene Kunden im Voraus; ist die Einschränkung erheblich, können Sie das betroffene Abo auf den Zeitpunkt kündigen, auf den die Änderung wirksam wird.
Wurde eine Lizenz für eine feste Laufzeit bezahlt, ist ihre Kündigung keine Abhilfe. Schränkt eine Änderung wesentlich ein, was eine solche Lizenz abdeckt, bevor ihre Laufzeit abgelaufen ist, schreiben Sie an support@bimover.ch; es gilt Ziffer 6.
3.2 Gratis-Apps
Wir veröffentlichen manche Software kostenlos («Gratis-Apps»). Eine Gratis-App kostet nichts, enthält keine Käufe, kein Abo und keine Werbung, verlangt kein bimover-Konto und wird unabhängig von jedem Bezahlprodukt bereitgestellt. Derzeit:
| Gratis-App | Wo Sie sie erhalten | Was sie braucht |
|---|---|---|
| Cuolma | App Store | nichts; überhaupt kein Konto |
| Vadum | App Store | Ihr eigenes Konto bei skybriefing.com, das nicht unseres ist |
| bimover (Support-App) | bimover.ch | ein bimover-Konto und ein offenes Ticket |
| CloyaBridge | GitHub | nichts; überhaupt kein Konto |
Wir stellen Gratis-Apps so bereit, wie sie sind. Wir können eine Gratis-App jederzeit ändern, einschränken oder einstellen; ein Anspruch auf fortdauernde Verfügbarkeit entsteht nicht.
Eine Gratis-App ist kein Sicherheitsmittel. Dieser Satz ist hier keine Floskel, denn zwei davon werden dort eingesetzt, wo eine falsche Antwort etwas kostet:
-
Cuolma vermisst Gelände und berechnet Distanzen, Zeiten und den Sonnenstand aus öffentlichen Daten von swisstopo. Es ist keine Lawinenbeurteilung, es enthält keine Wettervorhersage, es ruft keine Hilfe, und seine Zeiten enthalten keine Reserve.
Cuolma zeigt das Lawinenbulletin des SLF und beurteilt selbst keine Lawinengefahr. Die Gefahrenstufen, die Lawinenprobleme und die Sätze des SLF stehen unverändert da. Massgebend ist das Bulletin, wie das SLF es herausgibt. Zusätzlich markiert Cuolma, welche Stellen Ihrer Tour nach Hangneigung, Hangrichtung und Höhe zu dem passen, was das Bulletin nennt. Diese Markierung rechnet Cuolma selbst, und das SLF hat sie nicht geprüft.
Die Entscheidungen in den Bergen liegen bei Ihnen.
-
Vadum liest die Wetterprodukte Ihres eigenen Kontos bei skybriefing.com und gibt sie in einfachen Sätzen wieder. Es ist keine offizielle Flugvorbereitung und ersetzt keine. Massgebend ist, was skybriefing.com selbst herausgibt, und die Verantwortung, die dem verantwortlichen Piloten obliegt, bleibt bei ihm.
Woher die Daten von Cuolma stammen. Gelände, Luftbild und die Landeskarte kommen von swisstopo, dem Bundesamt für Landestopografie. Das Lawinenbulletin kommt vom WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF, das seine Daten unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International freigibt; Cuolma nennt das SLF als Quelle, mit Link auf www.slf.ch und auf die Lizenz. Keine der beiden Stellen prüft Cuolma oder steht dafür ein, wie Cuolma ihre Daten darstellt. Fällt eine Quelle aus oder ändert sie ihre Daten, zeigt Cuolma weniger oder nichts; dafür gilt Ziffer 9.
Der Support für Gratis-Apps ist freiwillig. Wir lesen jede Nachricht an support@bimover.ch und antworten, so gut wir können, aber wir schulden keine Antwortzeit, keine Antwort und keine Fehlerbehebung.
3.3 Apps, die Sie über Apple beziehen
Bei einer App, die Sie über Apple beziehen, wird die Lizenzvereinbarung pro App in App Store Connect gewählt, und diese Wahl entscheidet, was für Ihre Lizenz gilt. Wir haben für jede unserer Apps die Standardvereinbarung von Apple gewählt: Cuolma, Vadum, Filum, Cloya und das bimover Cockpit laufen alle unter dem «Licensed Application End User License Agreement» von Apple. Wir stellen für keine davon eine eigene Lizenzvereinbarung bereit, und nichts in diesen AGB ersetzt die Vereinbarung von Apple oder geht ihr vor.
Was diese AGB hinzufügen, ist das, was die Vereinbarung von Apple nicht sagt: was eine App ist und was wir nicht versprechen (Ziffer 3.2 für die kostenlosen), was eine bezahlte Lizenz abdeckt (Ziffern 3, 5 und 7) und wie wir mit Personendaten umgehen (Ziffer 10).
Die folgenden Punkte sind Teil der Vereinbarung von Apple. Wir geben sie hier wieder, weil sie entscheiden, mit wem Sie es tatsächlich zu tun haben, und weil das keine Überraschung sein sollte, die Sie erst in einem Streitfall entdecken. Sie gelten unabhängig davon, ob Sie die App aus dem App Store oder als Vorabversion über TestFlight erhalten haben, und unabhängig davon, ob die App einen Preis hat. Wo etwas an anderer Stelle in diesen AGB ihnen widerspricht, gehen sie vor.
- Diese AGB werden nur zwischen Ihnen und der bimover GmbH geschlossen, nicht mit Apple. Allein die bimover GmbH ist für die App und ihren Inhalt verantwortlich.
- Umfang der Lizenz. Sie erhalten eine nicht übertragbare Lizenz, die App auf jedem Produkt der Marke Apple zu nutzen, das Ihnen gehört oder das Sie kontrollieren, soweit die Nutzungsbedingungen des App Store dies erlauben, einschliesslich über die Familienfreigabe oder den Volumenkauf.
- Wartung und Support. Allein die bimover GmbH ist für Wartung und Support verantwortlich. Apple ist in keiner Weise verpflichtet, Wartungs- und Supportleistungen zu erbringen.
- Gewährleistung. Allein die bimover GmbH ist für Produktgewährleistungen verantwortlich, ob ausdrücklich oder von Gesetzes wegen stillschweigend, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen sind. Entspricht die App einer anwendbaren Gewährleistung nicht, können Sie Apple benachrichtigen, und Apple erstattet Ihnen den allfälligen Kaufpreis zurück; darüber hinaus hat Apple in Bezug auf die App keinerlei Gewährleistungspflicht.
- Produktansprüche. Die bimover GmbH, nicht Apple, ist dafür verantwortlich, Ansprüche im Zusammenhang mit der App oder Ihrer Nutzung der App zu behandeln, einschliesslich Ansprüchen aus Produkthaftung, Ansprüchen, dass die App eine gesetzliche oder regulatorische Anforderung nicht erfüllt, und Ansprüchen aus Konsumentenschutz- oder ähnlicher Gesetzgebung.
- Geistiges Eigentum. Macht ein Dritter geltend, dass die App Rechte an geistigem Eigentum verletzt, ist die bimover GmbH, nicht Apple, für die Abwehr, den Vergleich und die Erledigung dieses Anspruchs verantwortlich.
- Einhaltung von Gesetzen. Sie sichern zu, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, gegen das die US-Regierung ein Embargo verhängt hat oder das die US-Regierung als «den Terrorismus unterstützendes» Land eingestuft hat, und dass Sie auf keiner Liste der US-Regierung über verbotene oder eingeschränkte Parteien aufgeführt sind.
- Kontakt. Fragen, Beschwerden und Ansprüche im Zusammenhang mit der App richten sich an die bimover GmbH, Hammer 19, 5000 Aarau, Schweiz, support@bimover.ch.
- Bedingungen Dritter. Sie müssen bei der Nutzung der App die anwendbaren Bedingungen Dritter einhalten.
- Apple als begünstigte Dritte. Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind begünstigte Dritte dieser AGB, soweit diese für Ihre Lizenz der App gelten, und Apple hat das Recht, diese AGB als begünstigte Dritte Ihnen gegenüber durchzusetzen.
Die Apple-Lizenz und eine Filum-Lizenz sind zwei verschiedene Dinge. Die obige Lizenz erlaubt Ihnen, die App auf Apple-Geräten, die Ihnen gehören oder die Sie kontrollieren, zu installieren und auszuführen. Sie deckt keine Archivläufe ab. Diese brauchen eine Filum-Lizenz, die bei uns gekauft wird; die Ziffern 3, 5 und 7 legen dar, was sie abdeckt.
Was Apple zurückerstatten kann. Der obige Punkt zur Gewährleistung betrifft den Preis, den Sie Apple für die App bezahlt haben. Für Filum beträgt dieser Preis nichts: Der Download hat keinen Preis, und die Lizenz wird bei uns gekauft. Eine Lizenzgebühr kann nur von uns zurückerstattet werden, und dafür gilt Ziffer 6.
3.4 Vorabversionen
Bevor eine App in einem Store erscheint, und neben einer veröffentlichten Version, können wir Ihnen eine Vorabversion geben: über TestFlight von Apple oder als Installationsprogramm, das wir Ihnen direkt liefern.
Eine Vorabversion ist nicht das fertige Produkt. Wir stellen sie so bereit, wie sie ist, zum Testen und zur Beurteilung. Sie kann unvollständig sein, sie kann sich ohne Ankündigung ändern, sie kann aufhören zu funktionieren, wenn die Testphase endet, und wir können sie jederzeit zurückziehen. Wir schulden dafür keine Verfügbarkeit, kein Service-Level und kein bestimmtes Ergebnis, und aus ihr entsteht kein Anspruch auf eine spätere Veröffentlichung.
Lassen Sie eine Vorabversion nicht zum einzigen Ort werden, an dem Ihre Projektmails existieren. Lassen Sie die Mails in dem Postfach, aus dem sie stammen, und führen Sie eigene Sicherungen, bis Sie mit einer veröffentlichten Version arbeiten.
Eine Vorabversion ersetzt keine Lizenz. Was eine Lizenz braucht, braucht eine, egal auf welchem Weg die App zu Ihnen gekommen ist. Wo wir für einen Test eine Lizenz kostenlos gewähren, sagen wir das und sagen, für wie lange; eine solche Lizenz ist befristet, läuft von selbst ab, erzeugt keine Rechnung und gibt keinen Anspruch auf eine gekaufte Lizenz.
Kommt die Vorabversion über TestFlight, gilt für sie auch Ziffer 3.3, und zwischen Ihnen und Apple gelten die eigenen TestFlight-Bedingungen von Apple. Liefern wir Ihnen eine App direkt, ist kein Store beteiligt: Allfällige Updates kommen von uns, und Vertrag, Lizenz und Zahlung laufen über die bimover GmbH, wie in den Ziffern 4 bis 7 beschrieben.
Unsere Haftung für eine Vorabversion ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen gilt Ziffer 11.
4. Preise, Zahlung und Rechnungsstellung
Diese Ziffer 4 betrifft nur Bezahlprodukte. Gratis-Apps kosten nichts; siehe Ziffer 3.2.
Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) auf der Seite des jeweiligen Produkts angegeben. Worauf sich ein Preis bezieht, hängt vom Produkt ab: pro Nutzer und Abrechnungsperiode bei Cloya, pro Bauprojekt bei Locus, pro archiviertem Postfach und Jahr bei Filum. Wir sind derzeit nicht für die Schweizer Mehrwertsteuer registriert; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder erhoben, und der angezeigte Preis ist der in Rechnung gestellte Preis. Sollten wir mehrwertsteuerpflichtig werden, werden die Preise ab diesem Zeitpunkt entsprechend ausgewiesen.
4.1 Zahlungsarten
Jede Zahlung erfolgt per Karte und wird von unserem Zahlungsdienstleister Payrexx AG (Schweiz) abgewickelt. Payrexx bearbeitet Zahlungsdaten in unserem Auftrag; der Vertrag über das Abo bleibt bei der bimover GmbH.
Kauf auf Rechnung steht Geschäftskunden offen, die wir dafür freigeschaltet haben: bei Cloya für die Aboperiode, bei Locus für die Projektlizenz, bei Filum für die Lizenzlaufzeit. Sie erhalten dann eine Rechnung und begleichen sie per Karte über Payrexx, mit dem Zahlungslink auf der Rechnung. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Fällt der letzte Tag einer Frist, die wir Ihnen setzen, auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am folgenden Montag, auch wenn dieser ein Feiertag ist. Kein anderer Tag verschiebt das Ende einer Frist, auch kein gesetzlicher Feiertag; insoweit gilt Art. 78 OR nicht. Das Ende einer Laufzeit, eines Abos oder eines Lizenzjahres ist keine solche Frist und verschiebt sich nicht; das gilt auch für eine Kündigung auf dieses Ende.
Wir stellen keine Papierrechnungen aus. Eine Rechnung ist ein Dokument, das Sie elektronisch erhalten und per Karte bezahlen; nichts wird per Post versandt, und es wird kein anderer Zahlungsweg angeboten.
4.2 Wiederkehrende Zahlungen
Abos werden für die gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) im Voraus belastet. Zahlen Sie per Karte, ermächtigen Sie uns und unseren Zahlungsdienstleister, den jeweiligen Betrag für jede folgende Periode zu belasten, bis das Abo endet.
Eine dauernde Ermächtigung zur Belastung Ihrer Karte besteht nur, wo die Kaufseite angegeben hat, dass sich die Lizenz verlängert. Wird eine Lizenz für eine feste Laufzeit ohne Verlängerung gekauft, wird nach diesem Kauf nichts belastet.
4.3 Fehlgeschlagene Zahlungen
Schlägt eine Zahlung fehl, können wir sie erneut versuchen, und wir benachrichtigen Sie. Geht die Zahlung nicht innert einer angemessenen Nachfrist ein, können wir den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.
4.4 App-Stores
Gratis-Apps werden im Apple App Store veröffentlicht. Dort wird nichts verkauft: Sie sind kostenlos und enthalten weder Käufe noch Abos. Cuolma läuft dort unter der Standard-Lizenzvereinbarung von Apple; Ziffer 3.3 legt dar, welche Vereinbarung für welche App gilt.
Cloya wird auch über App-Stores und Add-in-Marktplätze vertrieben, derzeit über den Microsoft Teams Store und den Microsoft Marketplace (AppSource). Abos werden nie über diese Stores verkauft. Wo ein Eintrag in einem App-Store auf einen Kauf verweist, führt dieser Link auf unsere eigene Website (www.bimover.ch), wo der Kauf über unseren Zahlungsdienstleister Payrexx AG (Schweiz) oder auf Rechnung abgeschlossen wird, wie in Ziffer 4.1 beschrieben. Der Vertrag kommt mit der bimover GmbH zustande; Microsoft (oder ein anderer Store-Betreiber) ist nicht Vertragspartei, wickelt die Zahlung nicht ab und verwaltet weder Ihr Abo noch Ihre Lizenzen. Die kostenlose Stufe verlangt überhaupt keinen Kauf.
Filum ist ein Bezahlprodukt, dessen App kostenlos heruntergeladen wird. Beziehen Sie es aus einem App-Store, unter macOS über den Apple App Store und unter Windows über den Microsoft Store, hat der Download keinen Preis. Die App zeigt keine Preise und bietet keine Möglichkeit, etwas zu kaufen. Lizenzen werden dort nie verkauft. Sie werden auf unserer eigenen Website (www.bimover.ch) gekauft, wie in Ziffer 4.1 beschrieben, und der Vertrag darüber kommt mit der bimover GmbH zustande. Ein Store-Betreiber ist nicht Partei dieses Vertrags, wickelt die Zahlung nicht ab und verwaltet, verlängert oder beendet Ihre Lizenz nicht. In der Praxis ist das an drei Stellen wichtig:
- Rückerstattungen. Ein Store erstattet zurück, was Sie dem Store bezahlt haben, und das ist bei der Filum-App nichts. Eine Lizenzgebühr kann nur von uns zurückerstattet werden; es gilt Ziffer 6.
- Beenden der Lizenz. Sie beenden eine Filum-Lizenz in Ihrem bimover-Konto oder mit einer Nachricht an support@bimover.ch, wie in Ziffer 5 dargelegt. Das Entfernen der App von einem Gerät beendet die Lizenz nicht, und das Beenden der Lizenz entfernt weder die App noch die Archive, die Sie bereits geschrieben haben.
- Support. Den Support für Filum schulden wir, wie in Ziffer 9 dargelegt. Kein Store-Betreiber schuldet Ihnen Support, Wartung oder eine Fehlerbehebung.
4.5 Preisänderungen
Wir können die Preise für künftige Abrechnungsperioden ändern. Wir teilen Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mit. Akzeptieren Sie eine Preisänderung nicht, können Sie das Abo auf den Zeitpunkt kündigen, ab dem der neue Preis gelten würde.
Eine Preisänderung berührt eine bereits bezahlte Lizenz nicht. Bei einer Lizenz, die für eine feste Laufzeit gekauft wurde, gilt sie für den nächsten Kauf. Der Filum-Tarif steckt im Programm und kann sich mit einer neuen Version davon ändern; für Sie gilt der Tarif, der beim Kauf angezeigt wurde.
5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Ziffern 5 und 6 betreffen nur Bezahlprodukte. Eine Gratis-App hat keine Laufzeit und nichts zu kündigen: Sie hören auf, sie zu nutzen, oder Sie löschen sie.
Abos laufen für die gewählte Abrechnungsperiode und verlängern sich automatisch um dieselbe Periode, sofern sie nicht vor Ende der laufenden Periode gekündigt werden.
Sie können ein Abo jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, über Ihr bimover-Konto oder mit einer Nachricht an support@bimover.ch. Der Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bleibt bis zum Ende der bezahlten Periode bestehen; für die verbleibende Periode erfolgen keine anteiligen Rückerstattungen, sofern zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
5.1 Filum-Lizenzen
Eine Filum-Lizenz läuft für die Laufzeit, die Sie gekauft haben. Endet die Laufzeit, startet für die Postfächer, die sie abgedeckt hat, kein neuer Lauf. Alles bereits Archivierte bleibt, wo es ist, und bleibt lesbar; siehe Ziffer 8.1.
Für jedes Postfach, aus dem archiviert wird, braucht es eine Lizenz. Vor einem Lauf fragt Filum bei uns nach, welche Postfächer abgedeckt sind, und lässt diejenigen aus, die es nicht sind. Sind wir nicht erreichbar, findet der Lauf trotzdem statt, denn ein Server von uns darf Sie nicht am Archivieren hindern. Genügend Lizenzen für die Postfächer zu halten, aus denen Sie archivieren, bleibt deshalb Ihre Verantwortung, und wo aus mehr Postfächern archiviert wird, als Lizenzen gehalten werden, können wir die Differenz zum dann geltenden Satz in Rechnung stellen.
Das Lizenzjahr beginnt mit Ihrem Kauf. Bezahlen Sie mit der Karte, beginnt es am Tag der Zahlung; kaufen Sie auf Rechnung, am Tag des Kaufs. Beginnt es am 14. März, läuft es bis und mit 13. März des folgenden Jahres. Eine Verlängerung schliesst immer am Jahrestag an, hier am 14. März, und der Stichtag bleibt derselbe.
Vor jeder Verlängerung teilen wir Ihnen mit, was sie kosten wird, 30 Tage vor dem Ende des Lizenzjahres. Kaufen Sie auf Rechnung, senden wir die Rechnung am Jahrestag. Zahlen Sie mit der Karte, liegt der Mitteilung der Link zur Zahlung bei. Bis die Zahlung eingegangen ist, ruht die Lizenz ab dem Jahrestag; bezahlen Sie innert 21 Tagen ab dem Jahrestag, schliesst das neue Jahr trotzdem dort an, sonst endet die Lizenz. Fällt der 21. Tag auf einen Samstag oder Sonntag, genügt eine Zahlung bis und mit dem folgenden Montag (Ziffer 4.1). Haben Sie im ablaufenden Lizenzjahr aus keinem Postfach archiviert, verlängert sich die Lizenz nicht, und wir teilen Ihnen das mit.
Sie können die Lizenz jederzeit beenden, in Ihrem bimover-Konto oder mit einer Nachricht an support@bimover.ch. Das Beenden stoppt die nächste Verlängerung. Das bereits bezahlte Jahr läuft bis zu seinem Ende, und es wird nicht zurückerstattet (Ziffer 6). Läufe funktionieren bis dahin weiter.
Postfächer werden innerhalb Ihres Lizenzjahres gezählt. Ein Postfach zählt, sobald ein Lauf daraus archiviert hat, und es zählt einmal, egal wer diesen Lauf gestartet hat und in wie vielen Projekten es vorkommt. Ein Postfach, aus dem niemand mehr archiviert, zählt noch für das Lizenzjahr, in dem daraus archiviert wurde; im nächsten wird es nicht mehr gezählt. Eine Lizenz ist nicht an ein bestimmtes Postfach gebunden, es gibt also nichts zu verschieben oder zu übergeben, wenn jemand das Büro verlässt.
Wir können ein Abo oder eine Lizenz aus wichtigem Grund kündigen oder aussetzen, insbesondere bei wesentlicher Verletzung dieser AGB, bei Missbrauch oder bei Nichtzahlung nach einer Mahnung. Das Aussetzen einer Filum-Lizenz stoppt neue Läufe. Es berührt bereits geschriebene Archive nicht, und wir könnten sie nicht berühren, selbst wenn wir wollten; siehe Ziffer 8.1.
6. Rückerstattungen
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, ausser wo zwingendes Recht etwas anderes vorsieht oder wo wir nach unserem Ermessen eine Rückerstattung gewähren, zum Beispiel wenn eine bezahlte Funktion aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über längere Zeit wesentlich nicht verfügbar war. Gewähren wir eine Rückerstattung für eine Aboperiode, endet die entsprechende Berechtigung sofort.
Locus-Lizenzen sind Einmalkäufe für ein bestimmtes Projekt; sobald die Lizenz für Importe genutzt wurde, wird sie nicht zurückerstattet, ausser wo zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Filum-Lizenzen werden im Voraus bezahlt, für eine Anzahl Postfächer und für eine Laufzeit. Einmal gekauft, werden sie nicht zurückerstattet, ausser wo zwingendes Recht etwas anderes vorsieht oder wo wir nach unserem Ermessen eine Rückerstattung gewähren. Sobald unter einer Lizenz aus einem Postfach archiviert wurde, ist sein Platz für diese Laufzeit belegt. Lizenzen, die Sie nicht genutzt haben, werden am Ende der Laufzeit nicht ausbezahlt und nicht in die nächste übertragen.
7. Lizenzumfang und Einschränkungen
Für die Dauer eines bezahlten Abos oder einer bezahlten Lizenz räumen wir Ihnen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Produkte für Ihre internen Geschäftszwecke zu nutzen, im Umfang dessen, was Sie bezahlt haben: die abonnierte Stufe und die Anzahl Nutzer bei Cloya, das lizenzierte Bauprojekt bei Locus sowie die archivierten Postfächer und die Laufzeit bei Filum.
Filum nach dem Ende der Lizenz. Das Recht, ein Archiv, das Filum geschrieben hat, aufzubewahren, zu öffnen, zu lesen, zu durchsuchen und zu exportieren, endet nicht mit der Lizenz. Es ist zeitlich unbegrenzt und braucht keinen Server von uns, und Sie dürfen das Archiv mit jedem beliebigen Programm lesen. Eine abgelaufene Lizenz stoppt neue Läufe. Sie hindert Filum nicht daran, ein bereits bestehendes Archiv zu öffnen.
Sie dürfen nicht:
- Ihren Zugang weitergeben, vermieten oder Dritten ausserhalb Ihrer Organisation zugänglich machen, ausser Teilnehmern an gemeinsamen Sitzungen im Rahmen der vorgesehenen Funktionalität
- die Produkte zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, ausser soweit solche Handlungen nach zwingendem Recht erlaubt sind
- Schutzrechtsvermerke entfernen oder verändern
- die Produkte nutzen, um ein Konkurrenzprodukt zu bauen
Für Gratis-Apps räumen wir Ihnen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht ein, die App für Ihre eigenen Zwecke zu nutzen, privat oder beruflich, solange wir sie veröffentlichen. Die oben aufgeführten Einschränkungen gelten auch für Gratis-Apps, mit Ausnahme der ersten, die den Zugang zu einem Abo betrifft.
Diese Einschränkungen betreffen die Produkte, nicht das, was sie erzeugen. Das Archiv, das Filum schreibt, gehört Ihnen. Es braucht keine Lizenz, um gelesen, kopiert, verschoben, gesichert oder an Dritte übergeben zu werden, und nichts in dieser Ziffer schränkt ein, was Sie damit tun. Siehe Ziffer 8.1.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei uns.
8. Ihre Inhalte
Sie behalten alle Rechte an den Dokumenten, Plänen und anderen Inhalten, die Sie mit den Produkten verwenden («Ihre Inhalte»). Wir beanspruchen kein Eigentum daran.
Wir bearbeiten Ihre Inhalte nur, soweit dies für die Bereitstellung der Produkte nötig ist, zum Beispiel um Dokumente zu speichern, die Sie bewusst auf unserer Infrastruktur ablegen, oder um während einer gemeinsamen Sitzung Daten weiterzuleiten. Live-Kollaborationssitzungen sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt; der Sitzungsschlüssel reist nur im Einladungslink mit, und unser Relay kann den Inhalt der Sitzung nicht lesen.
Sie sind dafür verantwortlich, die für Ihre Inhalte erforderlichen Rechte zu halten und bei ihrer Verwendung das anwendbare Recht einzuhalten.
8.1 Das Filum-Archiv bleibt bei Ihnen
Filum schreibt auf einen Speicher, den Sie selbst wählen, und das Archiv liegt nie bei uns. Der Pfad gehört Ihnen, zum Beispiel ein Ordner auf Ihrem eigenen NAS oder Server. In den Filum-Apps für macOS und Windows gelangen die Nachrichten von Microsoft auf den Computer, auf dem Filum läuft, und von dort auf diesen Speicher. Sie gehen nicht über unsere Server, und wir erhalten nie eine Kopie.
Was Filum dort schreibt, ist ein Ordner mit gewöhnlichen Dateien: eine lesbare Datei pro Nachricht, die Originalmail unverändert, Anhänge als Dateien, ein Verzeichnis und eine Seite zum Suchen. Er lässt sich mit einem Dateimanager und einem Browser öffnen, ohne Filum und ohne uns.
Weil es nie bei uns liegt, können wir es nicht abschalten, zurückhalten oder verlieren. Eine abgelaufene, ausgesetzte oder unbezahlte Lizenz berührt es nicht. Was archiviert ist, bleibt lesbar, durchsuchbar und exportierbar. Nur ein neuer Lauf braucht eine Lizenz.
Ob dieser Speicher verfügbar, gesichert und gegen unbefugten Zugriff geschützt ist, liegt in Ihrer Hand. Das Archiv wird nicht von uns gesichert. Siehe Ziffer 11.
8.2 Was Filum uns nach einem Lauf meldet
Nach jedem Archivlauf sendet uns Filum, was wir für die Abrechnung brauchen, und nichts anderes: einen Hashwert jeder archivierten Postfachadresse, eine Kennung des Archivs, die Kennung des Laufs, die Zeit, die Prüfsumme des Belegs dieses Laufs und zwei Zahlen, nämlich wie viele Nachrichten das Archiv enthält und der wievielte Lauf es war. Keine Adresse im Klartext, keine Betreffzeile, kein Dateiname, kein Inhalt. Das Beispielprojekt meldet nichts.
Ein Hashwert einer Postfachadresse ist pseudonym, nicht anonym. Dasselbe Postfach ergibt immer denselben Hashwert, und wer eine Adresse bereits hat, kann ihn berechnen und vergleichen. Wir verwenden ihn, um Postfächer zu zählen, und für nichts anderes. Unsere Datenschutzerklärung legt die Einzelheiten dar.
Sind wir nicht erreichbar, findet der Lauf trotzdem statt. Das Melden blockiert das Archivieren nicht.
9. Verfügbarkeit, Support und Änderungen
Wir streben eine hohe Verfügbarkeit an, gewährleisten aber keinen unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb. Wartung, Updates, Ausfälle bei Dritten und höhere Gewalt können zu vorübergehenden Unterbrüchen führen. Ein bestimmtes Service-Level ist nicht geschuldet, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Support für Bezahlprodukte erfolgt per E-Mail an support@bimover.ch während der üblichen Schweizer Geschäftszeiten. Der Support für Gratis-Apps ist freiwillig und niemandem geschuldet; siehe Ziffer 3.2.
Die Produkte hängen von der Authentifizierung und der Lizenzprüfung über Server von bimover ab. Produktbezogene Serverkomponenten können geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden; betrifft dies ein bezahltes Abo wesentlich, gilt Ziffer 3.1.
Wo bei einem Satz der Support als inbegriffen beschrieben ist, bedeutet das, dass der Support Sie über die Lizenz hinaus nichts kostet. Es ist kein Service-Level. Weder eine Antwortzeit noch eine Fehlerbehebung innert einer bestimmten Frist sind geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Filum braucht unsere Server nur für die Anmeldung und für die Lizenzierung. Das Lesen, Durchsuchen und Exportieren eines bestehenden Archivs braucht weder unsere Server noch die von Microsoft. Das Archiv ist ein Ordner mit Dateien auf Ihrem eigenen Speicher, und die Seite, mit der Sie es lesen, funktioniert offline. Das Starten eines neuen Laufs braucht hingegen die Anmeldung und die Lizenzprüfung.
9.1 Mitteilungen in der App (bimover-App)
Die bimover-App ist unser Kanal, um Sie in der App zu informieren. Auf dieser Grundlage versenden wir keine Marketing-E-Mails. Mitteilungen fallen in drei Kategorien:
- Betriebs- und Sicherheitsmitteilungen (Dienststatus, Wartungsfenster, Sicherheitshinweise, bekannte Probleme). Sie gehören zum Betrieb der Produkte und werden immer angezeigt; sie lassen sich nicht abschalten.
- Produktneuigkeiten (neue Anwendungen, Funktionen und Versionen).
- Angebote und Aktionen.
Produktneuigkeiten und Angebote werden bestehenden Kunden standardmässig angezeigt und lassen sich jederzeit abschalten, in den Einstellungen der bimover-App («Mitteilungen von bimover»), je Kategorie und mit sofortiger Wirkung. Das Abschalten hat keine Auswirkung auf Ihren Vertrag, den Support oder die Funktion der Produkte.
Mitteilungen erscheinen nur in der App; sie werden nicht per E-Mail versandt, und für Werbung werden keine Push-Mitteilungen verwendet. Einzelheiten zu den Daten, die für diese Funktion bearbeitet werden, stehen in unserer Datenschutzerklärung.
9.2 Funktionswünsche und andere Einreichungen
In der bimover-App können Sie Funktionswünsche («Ideen») einreichen und über Wünsche abstimmen, die andere eingereicht haben.
Prüfung vor der Veröffentlichung. Jede Einreichung wird von uns geprüft, bevor sie für andere Nutzer sichtbar wird. Wir können eine Einreichung ablehnen, kürzen oder entfernen, insbesondere wenn sie Daten Dritter oder Personendaten, vertrauliche Projektinformationen, rechtswidrige oder anstössige Inhalte oder Werbung enthält oder sonst ungeeignet ist. Den Status Ihrer eigenen Einreichung sehen Sie in der App; lehnen wir sie ab, teilen wir Ihnen das in der App mit.
Reichen Sie nur ein, was Sie teilen dürfen. Nehmen Sie keine Personendaten anderer, keine Auftraggeber- oder Projektinformationen, die der Vertraulichkeit unterliegen, keine Zugangsdaten und kein Material auf, an dem Sie keine Rechte haben (das umfasst ausdrücklich Screenshots von Plänen oder Dokumenten Dritter).
Rechte, die Sie uns einräumen. Sie räumen uns ein nicht ausschliessliches, weltweites, lizenzgebührenfreies und übertragbares Recht ein, Ihre Einreichung zu speichern, sie anderen Nutzern der App und unserer Website anzuzeigen und die darin enthaltenen Ideen für die Entwicklung unserer Produkte zu verwenden, zeitlich unbegrenzt und ohne jede Zahlungspflicht. Ideen als solche sind urheberrechtlich nicht geschützt; eine Einreichung begründet daher keinen Anspruch auf Vergütung, Namensnennung oder auf die Umsetzung einer Funktion. Sie können uns jederzeit bitten, Ihre Einreichung aus der öffentlichen Anzeige zu entfernen.
Anonymität. Einreichungen werden anderen Nutzern ohne Ihren Namen und ohne Ihre E-Mail-Adresse angezeigt.
Meldungen. Halten Sie eine veröffentlichte Einreichung für rechtswidrig oder unangemessen, schreiben Sie an support@bimover.ch. Wir prüfen sie umgehend, entfernen sie, wo nötig, und informieren Sie über das Ergebnis.
10. Datenschutz
Wie wir Personendaten bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Für Cloya im Besonderen siehe die Datenschutzhinweise zu Cloya; für Cuolma die Datenschutzhinweise zu Cuolma. Für Filum führt Ziffer 8.2 oben genau auf, was Ihr Büro nach einem Lauf verlässt, und die Datenschutzerklärung legt dar, wie wir damit umgehen.
11. Gewährleistung und Haftung
Die Produkte werden mit der branchenüblichen Sorgfalt bereitgestellt. Wir gewährleisten nicht, dass die Produkte über die beschriebene Funktionalität hinaus für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder dass sie frei von jeglichen Mängeln sind.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust und für Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen. Wo die Haftung nicht ausgeschlossen ist, ist sie pro Fall auf den Betrag beschränkt, den Sie in den zwölf Monaten vor dem Ereignis für das betroffene Produkt bezahlt haben.
Bei Gratis-Apps erhalten Sie Software kostenlos, und eine Obergrenze, die sich an bezahlten Beträgen bemisst, ist sinnlos, weil nichts bezahlt wird. Unsere Haftung für eine Gratis-App ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Diese Grenze ist die Untergrenze, die Art. 100 OR in jedem Fall bestehen lässt; wir versuchen nicht, darunter zu gehen.
Nutzen Sie eine Gratis-App als Konsument, gilt die Inhaltskontrolle nach Art. 8 UWG: Eine Bestimmung dieser AGB, die zu Ihrem Nachteil ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten schafft, gilt für Sie nicht, was immer sie besagt.
Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt in jedem Fall unberührt.
Sie sind dafür verantwortlich, eigene Sicherungen Ihrer Inhalte zu führen. Ein Archiv ist keine Sicherung. Ein Filum-Archiv liegt auf Ihrem eigenen Speicher, und wir haben keine Kopie davon. Es zu sichern und zu prüfen, ob die Sicherung funktioniert, ist Ihre Sache.
11.1 Was Filum nicht verspricht
Filum verhindert keine Änderungen, es macht sie feststellbar. Das Archiv liegt auf Ihrem Speicher, und wer Schreibrechte auf diesen Ordner hat, kann Dateien darin ändern oder löschen. Jeder Lauf schreibt einen Beleg: eine Prüfsumme über den ganzen Bestand, verkettet mit dem vorigen Beleg, mit einem Zeitstempel eines unabhängigen Dienstes. Das zeigt im Nachhinein, dass etwas anders ist. Es ist ein Beweismittel, kein Schloss, und mehr als das gewährleisten wir nicht. Es gibt kein Siegel, kein schreibgeschütztes Laufwerk und keine Blockchain.
Wir gewährleisten nicht, dass eine Aufbewahrungslösung eine gesetzliche oder regulatorische Anforderung erfüllt. Ob Unterlagen so aufbewahrt werden, dass sie den Vorschriften genügen, entscheidet das Verfahren in Ihrem Büro, nicht ein Programm. Wir beschreiben, was Filum tut. Nichts in den Produkten, auf unserer Website oder in diesen AGB ist Rechtsberatung.
Filum archiviert, was einsortiert wurde. Es archiviert die Postfachordner, die die angemeldete Person angibt, über deren eigene Microsoft-Anmeldung, und sieht daher nur, was diese Person ohnehin sehen darf. Es findet nicht, was niemand einsortiert hat. Teams-Chats und Entwürfe werden nicht als Nachrichten erfasst, und ein Cloud-Anhang, der als Link ankommt, wird als dieser Link archiviert. Die lesbare Datei, die Filum für jede Nachricht schreibt, gibt den Inhalt wieder, nicht das Aussehen; die Originalnachricht liegt unverändert daneben. Was nicht erfasst wird, ist auf der Produktseite beschrieben.
Die Aufbewahrungsfrist und die Löschsperre sind Ihre Einstellungen. Filum hält sie fest, führt ein Protokoll über jede gesetzte und aufgehobene Sperre und verweigert das Löschen über Filum, solange eine Sperre besteht. Die Aufbewahrungsfrist informiert, sie handelt nicht: Nichts verlässt ein Archiv, weil eine Frist abgelaufen ist. Filum kann das Löschen auf anderem Weg nicht verhindern, weil alle mit Schreibrechten auf den Ordner Dateien ausserhalb von Filum löschen können. Die Entscheidung, ob etwas gelöscht werden darf, liegt bei Ihnen, und Filum trifft sie nie.
Ein Löschen über Filum hinterlässt absichtlich eine Spur. Die Nachricht wird durch einen Vermerk darüber ersetzt, was entfernt wurde, wann, von wem und auf welcher Grundlage. Der Inhalt ist weg; die Lücke bleibt sichtbar. Berücksichtigen Sie das, bevor Sie jemandem sagen, dass nichts übrig bleibt.
12. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, zum Beispiel um Änderungen unserer Leistungen, unserer Zahlungsabläufe oder des rechtlichen Rahmens abzubilden. Wesentliche Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mit. Akzeptieren Sie die Änderung nicht, können Sie das betroffene Abo auf den Zeitpunkt kündigen, auf den die Änderung wirksam wird. Bei einer Gratis-App gibt es nichts zu kündigen: Akzeptieren Sie die Änderung nicht, hören Sie auf, die App zu nutzen.
Wurde eine Lizenz für eine feste Laufzeit bezahlt, gibt es ebenfalls nichts zu kündigen. Eine Änderung gilt für Lizenzen, die nach ihrem Inkrafttreten gekauft werden. Eine bereits bezahlte Lizenz läuft für den Rest ihrer Laufzeit unter den AGB weiter, die beim Kauf galten, sofern die Änderung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
Das bindet Konsumenten nicht. Ein Konsument, der eine Gratis-App nutzt, behält den gesetzlichen Gerichtsstand für Konsumentenverträge nach Art. 32 ZPO. Auf diesen Gerichtsstand kann nicht im Voraus verzichtet werden, und nichts in diesen AGB versucht das.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.