Locus · Fachplaner für Georeferenzierung
Locus-Lizenzbedingungen
Diese Lizenzbedingungen regeln den Kauf und die Nutzung von Locus, dem Fachplaner für Georeferenzierung von bimover («wir»). Kunde ist der Lizenzinhaber.
Stand: August 2026
Diese deutsche Fassung ist massgebend. Die englische Fassung ist eine Übersetzung.
1. Gegenstand
Locus ist eine Fachplanerleistung für die Georeferenzierung, die als Software erbracht wird: ein Archicad-Add-on, das Geodaten importiert, die Lage des Projekts korrigiert und georeferenzierte Modelle und Bibliothekselemente erzeugt. Pro Bauprojekt wird eine Lizenz gekauft. Die Lizenz umfasst den Import der Geodaten, die Lage-Korrektur sowie die mit Locus erzeugten Modelle und Bibliothekselemente.
2. Nutzungsrecht
Modelle, Bibliothekselemente und Daten, die mit einer Lizenz erzeugt wurden, dürfen im lizenzierten Bauprojekt zeitlich unbegrenzt genutzt werden, auch nach Ablauf der Aktualisierungslizenz. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich und auf das lizenzierte Bauprojekt beschränkt.
3. Aktualisierungslizenz
Die Aktualisierungslizenz ist befristet. Ihre Laufzeit richtet sich nach der Stufe und beginnt mit dem Kauf: Student und Wettbewerb 6 Monate, Small 2 Jahre, Medium 3 Jahre, Large 5 Jahre. Während ihrer Laufzeit umfasst sie das erneute Herunterladen der Geodaten in beliebiger Zusammenstellung und Auflösung, Änderungen der Georeferenzierung innerhalb eines Radius von 500 Metern um die Erstplatzierung sowie den Anspruch auf Support.
Nach Ablauf bleiben die erzeugten Modelle gemäss Ziffer 2 zeitlich unbegrenzt nutzbar; für ein erneutes Herunterladen von Daten, Änderungen der Georeferenzierung und Support ist dann eine neue Lizenz erforderlich.
Faire Nutzung: Die Aktualisierungslizenz ist auf den gewöhnlichen Verlauf eines Bauprojekts ausgelegt, etwa ein erneutes Herunterladen in einer späteren Projektphase, eine feinere Auflösung für die Ausführung oder eine gelegentliche Korrektur des Projektursprungs innerhalb des Radius von 500 m. Systematische, automatisierte oder projektfremde Abrufe (z. B. tägliche Änderungen des Ursprungs, massenhaftes Abgreifen von Daten oder die Nutzung als laufender Datendienst) sind nicht abgedeckt. Bei offensichtlicher Übernutzung kann bimover die Abrufe drosseln oder von einer vorherigen Absprache abhängig machen; das Nutzungsrecht nach Ziffer 2 bleibt unberührt.
4. Lizenzinhaber und Projektbindung
Lizenzinhaber ist, wer die Lizenz bezahlt, in der Regel die Bauherrschaft oder das Architekturbüro. Die Lizenz ist sowohl an den Lizenzinhaber als auch an das Bauprojekt gebunden. Wechselt die jeweils andere Seite (der Architekt bei einer Lizenz der Bauherrschaft, die Bauherrschaft bei einer Lizenz eines Architekturbüros), bleibt die Lizenz gültig.
Eine Übertragung der Lizenz auf ein anderes Bauprojekt ist ausgeschlossen. Der Lizenzschlüssel (LK-…) darf innerhalb desselben Bauprojekts zwischen CAD-Dateien kopiert werden, insbesondere bei Projekten mit mehreren Dateien.
5. Stufen und Richtwerte
Es gibt fünf Stufen: Student (nur für Studierende, Zahlung mit TWINT), Wettbewerb (für Architekturwettbewerbe; wird der Wettbewerb gewonnen und das Projekt weitergeführt, wird der bezahlte Preis beim Wechsel auf eine Volllizenz vollständig angerechnet) sowie Small, Medium und Large mit Richtwerten für die Bausumme von unter CHF 3 Millionen, CHF 3 bis 8 Millionen und über CHF 8 Millionen. Die Zuordnung zur passenden Stufe beruht auf Vertrauen, nach Angabe des Lizenzinhabers; eine technische Durchsetzung gibt es nicht.
6. Preise und Weiterverrechnung
Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken. Die bimover GmbH ist nicht für die Schweizer Mehrwertsteuer registriert (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG); es wird deshalb keine MWST ausgewiesen oder erhoben, und der angezeigte Preis ist der in Rechnung gestellte Preis. Die Weiterverrechnung der Lizenz an die Bauherrschaft als Fachplanerposition (Georeferenzierung) ist ausdrücklich vorgesehen; ein Beleg mit Lizenzinhaber, Projekt und Betrag ist aus dem Add-on abrufbar.
7. Daten Dritter
Die importierten Geodaten stammen von den jeweiligen nationalen Anbietern (zum Beispiel swisstopo). Deren Nutzungsbedingungen und Vorgaben zur Quellenangabe gelten zusätzlich zu diesen Lizenzbedingungen und werden beim Import angezeigt. Auf die Verfügbarkeit, Aktualität und Qualität dieser Drittquellen haben wir keinen Einfluss, und für deren Inhalt übernehmen wir keine Haftung.
8. Support
Der Anspruch auf Support besteht für die Laufzeit der Aktualisierungslizenz. Supportanfragen werden per Ticket direkt aus dem Add-on gestellt.
Der Support umfasst ausschliesslich Anliegen mit engem Bezug zu Locus: die Georeferenzierung und die Lage-Korrektur des lizenzierten Projekts, den Import der Geodaten und die von Locus erzeugten Elemente. Nicht umfasst sind allgemeiner Archicad-Support, Modellierungs- oder CAD-Schulungen, IT-Support und Arbeiten am Projekt selbst. Die faire Nutzung gilt auch für den Support: ein der Projektgrösse angemessener Umfang; bei wiederkehrenden gleichartigen oder projektfremden Anfragen kann bimover auf die Dokumentation verweisen oder den Umfang begrenzen.
9. Rückerstattungen
Wird eine nicht eingelöste Zahlung zurückerstattet, entfällt der zugehörige Anspruch auf die Lizenz und die Leistungen. Modelle, die aus einem eingelösten Kauf bereits erzeugt wurden, bleiben gemäss Ziffer 2 nutzbar.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von bimover. Wir können diese Bedingungen ändern; Änderungen gelten für künftige Käufe. Für bereits gekaufte Lizenzen gilt weiterhin die im Zeitpunkt des Kaufs gültige Fassung.